Für meine Leistungen erlaube ich mir die folgenden Kosten in Rechnung zu stellen:
Erstgespräch 50 min | 70 Euro
Therapieeinheit 50 min | 90 Euro
Paartherapieeinheit 90 min | 160 Euro
Auf Anfrage sind Angebote in Form einer Gruppentherapie ebenfalls möglich.
Wissenswertes zur Verrechnung der Leistungen
Die Verrechnung erfolgt jeweils im Nachhinein nach jeder Einheit.
Die angegebenen Kosten pro Therapieeinheit inkludieren bereits meinen zusätzlichen und notwendigen Aufwand zur Vor- und Nachbereitung.
Die genaue Dauer einer Therapie kann leider nicht pauschal beantwortet werden, da diese schließlich von sehr vielfältigen Faktoren abhängig ist. Im
(Erst-)Gespräch sowie während der laufenden Behandlung wird dies gemeinsam besprochen und regelmäßig zusammen evaluiert.
Ein Kostenzuschuss der Krankenkasse ist bei Vorliegen einer entsprechenden krankheitswertigen Störung (Diagnosestellung nach ICD 10) möglich. Die Kassen erstatten in diesen Fällen einen Teil des Honorars (sogenannte Teilrefundierung: pro Sitzung werden € 28,- von der WGKK und der
KFA, € 21,8 von der SVA , € 40,- von der BVA, € 50,- von der SVB und € 28,- von der VAEB zurückerstattet). Sie können die Honorarnoten außerdem im Zuge der
ArbeitnehmerInnenveranlagung beim Finanzamt einreichen. Die Honorarnote des Wahltherapeuten muss der Krankenkasse vorgelegt werden. Achtung: Beachten Sie die Antragsfristen!
Nähere Informationen finden Sie unter diesem Link (der WGKK).